FAQ
Die brennendsten Fragen zu Zentis Produkten.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Brotaufstrichen haben wir für Sie gesammelt und beantwortet. Vielleicht ist Ihre Frage ja schon dabei. Und vielleicht erfahren Sie etwas Interessantes über Ihr Lieblingsprodukt.
Allgemein
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Enthalten Ihre Produkte Alkohol?
• Bei Produkten, denen wir Alkohol zusetzen (z. B. in Form alkoholischer Getränke wie Eierlikör), wird dieser Alkohol im Rahmen der Zutatenliste aufgeführt und in der Regel durch eine Ergänzung des Produktnamens hervorgehoben „Marzipan-Eier – Eierlikör“.
• Bei Aromen kann als Trägerstoff Ethanol (Alkohol) verwendet werden. Aromen werden im Rahmen der Zutatenliste aufgeführt. Der Einsatz von Aromen in unseren Produkten ist sehr begrenzt.
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Kann man auch Ware in kleinen Mengen direkt bei Ihnen beziehen?
Ein Vertrieb und Versand von kleineren Mengen ist leider nicht vorgesehen.
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Gibt es bei Ihnen einen Werksverkauf?
Ja, wir haben einen Werksverkauf.
Alle Informationen zu unserem Werksverkauf in Aachen, auf der Jülicher Straße, finden Sie hier. -
Was bedeutet die Bezeichnung GDA?
GDA bedeutet „Guideline Daily Amount“. Übersetzt heißt dies „Richtwert für die tägliche Nährstoffzufuhr“. Der Richtwert für die tägliche Nährstoffzufuhr (GDA) beruht auf Empfehlungen eines internationalen wissenschaftlichen Gremiums. GDAs sind Richtwerte für den durchschnittlichen Tagesbedarf von gesunden Erwachsenen (und Kindern) an Kalorien, Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium.
Der Tagesbedarf variiert je nach Geschlecht, Alter und körperlicher Aktivität. Zum Beispiel hat ein Mann einen höheren Nährstoff- und Kalorienbedarf als eine Frau.
Empfohlene GDAs: Frauen | Kinder (5–10 Jahre)
- Brennwert (kcal): 2000 | 1800
- Eiweiß (g): 50 | 24
- Kohlenhydrate (g): 270 | 220
- Davon Zucker (g): 90 | 85
- Fett (g): 70 | 70
- Davon gesättigte Fettsäuren (g): 20 | 20
- Ballaststoffe (g): 25 | 15
- Natrium (g): 2,4 | 1,4
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Enthalten Ihre Produkte Allergene?
Für die gesamte Lebensmittelindustrie gelten gemäß der EU-Verordnung 1169/2011, betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) verbindliche Kennzeichnungsregeln für bestimmte Allergene. Es gibt 14 Hauptallergene, die stets bei der Kennzeichnung eines Produktes im Rahmen der Zutatenliste (hervorgehoben) mit anzugeben sind, wenn sie in diesem als Zutaten enthalten sind.
Darüber hinaus hat die Firma Zentis entschieden, einen möglichen unbeabsichtigten Eintrag dieser o.g. Allergene durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Zu diesem Zweck hat die Firma Zentis ein Allergenmanagement aufgebaut, das den Umgang mit allergenen Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten von der Beschaffung bis zur Auslieferung zum Kunden im Detail beschreibt und regelt. Im Rahmen dieses Allergenmanagements festgestellte mögliche Kreuzkontaminationen mit Allergenen werden im Rahmen einer zusätzlichen Kennzeichnung auf den Produkten angegeben, z. B. „kann Schalenfrüchte enthalten“.
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Enthalten Ihre Produkte tierische Bestandteile?
• Wir deklarieren die verwendeten Zutaten als Einzelrohstoffe entsprechend der EU-Verordnung 1169/2011, betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV).
• Fruchtsäfte können mit Gelatine geklärt sein. Diese Fruchtsäfte finden Einsatz in Gelees und Fruchtaufstrichen, was der Zutatenliste entnommen werden kann.
• Das Geliermittel Pektin ist rein pflanzlicher Herkunft (Zitrusfrüchte und Apfel).
• Der von uns verwendete Zucker wird NICHT mit Tierkohle raffiniert.
• Für unsere Konfitürenetiketten verwenden wir kaseinhaltigen Kleber. Bei den gesleevten (kunststoffummantelten) Konfitüren werden diese Klebstoffe nicht verwendet.
• Produkte mit Magermilchpulver oder Vollmilchpulver, Laktose, Honig oder Eierlikör in der Zutatenliste (z. B. süße Cremes und schokolierte Flakes) enthalten Bestandteile tierischer Herkunft.
Frühstückswelt
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Gibt es die Zentis Belfrutta Auslese nicht mehr?
Nach rund 30 Jahren in den Konfitüre-Regalen hat sich Zentis Belfrutta Auslese aus dem Handel verabschiedet. Der Klassiker macht Platz für neue Produkte und Geschmacksvarianten. Kleinere Verpackungsgrößen werden in Zukunft für mehr Abwechslung und Frische auf dem Frühstückstisch sorgen – das haben sich viele unserer Kunden gewünscht. Im vielfältigen Zentis-Sortiment finden Sie aber bestimmt eine Alternative. Kennen Sie schon Zentis Sonnen Früchte?
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Was ist der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich?
Der Gesetzgeber hat in der Konfitürenverordnung die Begriffe „Marmelade“ und „Konfitüre“ genau definiert. Als Marmelade dürfen heute nur noch industriell gefertigte süße Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten (weil die Frucht z. B. von einer Orange nach dem Kochprozess nicht mehr als Frucht erkennbar ist) sowie von Hausfrauen selbst eingekochte Früchte bezeichnet werden. Konfitüre wird hauptsächlich durch ihren Fruchtgehalt und erkennbare Fruchtstücke unterschieden. Wir bei Zentis stellen für das Endverbrauchergeschäft nur Konfitüren und Gelee Extra sowie Fruchtaufstriche her.
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Warum sind 45g/55g Frucht + 63g Zucker = 100g?
Der angegebene Zuckergehalt kann nicht mit dem Fruchtgehalt addiert werden, um auf 100g zu kommen. Bei der Angabe von 63g Zucker handelt es sich um den Gesamtzuckergehalt der Konfitüre, der sich aus dem zugegebenen Zucker und dem durchschnittlich in der entsprechenden Frucht enthaltenen Fruchtzucker zusammensetzt. Weiterhin enthalten Früchte oder andere eingesetzte Zutaten Wasser, das beim Kochprozess verdampft.
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Wie kommt es, dass in einem Mus oder dem Apfelkraut mehr als 100% Frucht enthalten sind?
Für die Herstellung von 100g des Produkts werden entsprechend der Kennzeichnung über 100% Frucht, bezogen auf das Endprodukt, eingesetzt. Diese wird mit den Rezepturbestandteilen gekocht. Durch Feuchtigkeitsentzug wird der Fruchtanteil reduziert, bis alle Parameter der Produktspezifikation erfüllt sind.
Diese Parameter werden durch die Konfitürenverordnung festgelegt.
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Warum gibt es seit dem 1. Oktober 2012 laut Gesetz keine „Diätkonfitüre“ mehr?
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelten für Diabetiker die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Demnach sind spezielle Nahrungsmittel, in denen etwa Zucker durch Fruktose ersetzt wird, für Diabetiker nicht erforderlich. Aus diesem Grund entfällt gemäß aktueller Diätverordnung ab Oktober 2012 die Bezeichnung „Diät“ für alle Lebensmittel, d.h. klassische „Diät“-Produkte dürfen zukünftig nicht mehr angeboten werden. Insbesondere im Bereich Konfitüre bieten kalorienreduzierte Konfitüren eine Alternative für diejenigen, die auf Produkte mit reduziertem Kristallzuckeranteil nicht verzichten möchten. Als „light“ oder „kalorienreduziert“ darf eine Konfitüre dann bezeichnet werden, wenn ihr Brennwert gegenüber einer herkömmlichen Konfitüre um mindestens 30% reduziert ist. Der Kristallzuckeranteil wird dabei vollständig oder zum Teil durch Fruchtzucker und/oder andere Zuckeraustausch- und Süßstoffe ersetzt.
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Warum sind in der Nusspli Nuss-Nougat-Creme Mandeln und in der Belmandel Mandel-Nougat-Creme Haselnüsse enthalten?
Durch die Zugabe der Nüsse zu unserer Belmandel Mandel-Nougat-Creme oder die Zugabe von Mandeln zu unserer Nusspli Nuss-Nougat-Creme treffen wir eine eindeutige Aussage für unsere Süßen Cremes. Die Süßen Cremes werden im gleichen Produktionsbereich hergestellt. Aus diesem Grund können wir auch ohne die Zugabe von Nüssen oder Mandeln nicht ausschließen, dass es trotz sorgfältigster Produktionsprozesse zu Verschleppungen von Nüssen in unsere Belmandel Mandel-Nougat-Creme oder von Mandeln in unsere Nusspli Nuss-Nougat-Creme kommen kann. Über die Größenordnung dieser Verschleppungen lässt sich keine genaue Aussage treffen. Ein Hinweis auf diese Verschleppungen (kann Spuren von … enthalten), lässt stets einen gewissen Interpretationsspielraum.
Durch die aktive Zugabe von Nüssen bzw. Mandeln ist das Produkt für den Verbraucher und insbesondere für den Allergiker eindeutig gekennzeichnet. Das Produkt enthält Nüsse bzw. Mandeln, die in der Zutatenliste gekennzeichnet und damit eindeutig angezeigt sind.
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Wieso entstehen auf der Oberfläche der Süßen Cremes „graue Flecken“?
Diese so genannten (grauen) Kühlflecken auf den Süßen Cremes werden durch zu warme und wieder zu kalte Lagerbedingungen begünstigt. Bei einer Lagerung über 22 °C wird das gleichmäßig im Produkt vorliegende Fettgemisch aufgeschmolzen. Bei anschließender Abkühlung unter 16 °C verbleibt das aufgeschmolzene Fett an der Oberfläche und bildet einen Fettreif, der an Zuckerkristalle erinnern kann. Diese Erscheinung ist gesundheitlich völlig unbedenklich, kann aber bei andauernder Warmlagerung auch zu Geschmacksveränderungen der Süßen Cremes führen.
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Warum setzt sich bei süßen Cremes eine Ölschicht ab?
Wahrscheinlich wurde das Produkt zu warm gelagert. Das Produkt sollte möglichst bei 20 °C gelagert werden. Dadurch bleibt das Produkt cremig in der Konsistenz und nussig im Geschmack. Sollte die Süße Creme trotzdem einmal zu warm gelagert worden sein, kann es zu einer Entmischung der Zutaten kommen, so dass sich ein leichter Ölfilm absetzen kann. Wenn Sie die Creme wieder umrühren und bei Zimmertemperatur lagern, ist sie trotzdem weiterhin wunderbar zum Verzehr geeignet.
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Warum ist die süße Creme so hart?
Wahrscheinlich wurde die Creme zu kühl gelagert. Bei einer Lagerung der Creme unterhalb von 16 °C kommt zu es zu einer ganz natürlichen Verhärtung der Fette und die Creme wird weniger geschmeidig. Bei einer optimalen Lagerung, also bei Zimmertemperatur (20 bis 21 °C), bleibt die Konsistenz des Aufstrichs zart-cremig und entfaltet außerdem das volle Nussaroma.
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Warum wird in Zentis Cremes Palmöl eingesetzt, ist dieses „nachhaltig“ und was bedeutet RSPO? Gibt es keine Alternative zu Palmöl? Was ist der Vorteil dieses Rohstoffs?
Gibt es keine Alternative zu Palmöl?
Was ist der Vorteil dieses Rohstoffs? Palmöl gehört zu den weltweit wichtigsten Rohstoffen und ist in nahezu 50% aller Lebensmittel enthalten. Für die Herstellung von Schoko-Nuss-Aufstrichen gibt es im Moment keine Alternative zu Palmöl, die unseren Qualitätsansprüchen genügt. Denn Palmöl hat besondere Eigenschaften, die kein anderes pflanzliches Fett aufweist. Der Rohstoff behält bei Zimmertemperatur seine Konsistenz, was für die Streichfähigkeit unserer Produkte sorgt. Außerdem ist Palmöl geschmacksneutral, sehr lange haltbar und frei von schädlichen Transfettsäuren. Diese Eigenschaften garantieren die gleichbleibend hohe Qualität unserer Produkte.
Was versteht man unter „nachhaltigem“ Palmöl?
Für die Gewinnung von nachhaltigem Palmöl werden keine Primärwälder oder ökologisch wertvollen Waldflächen gerodet. Das dient einerseits dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, andererseits erfahren dadurch Landnutzungs- und Eigentumsrechte Beachtung. Die Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigen sowohl soziale als auch umweltrelevante Kriterien.
Zentis ist Ordentliches Mitglied des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO). Was bedeutet das?
Zentis ist seit 2012 ordentliches Mitglied des RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil), einer gemeinnützigen Vereinigung zur Förderung des Anbaus und der Verwendung von nachhaltigem Palmöl. Im Zuge dessen haben wir unsere komplette Produktion der feinen Nuss-Nougat und Schoko-Cremes zu 100% auf zertifiziertes Palmöl aus nachhaltigem Anbau umgestellt. Ein wichtiges Anliegen der RSPO-Mitglieder ist, nicht nur Primärwälder und ökologische Waldflächen zu erhalten, sondern auch faire Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Anbaugebieten zu sichern. Als Mitglied des RSPO verpflichtet sich Zentis zur Verwendung von zertifiziertem Palmöl aus nachhaltigem Anbau. Mit dem Zertifizierungsstandard „Segregation“ garantieren wir, dass unsere Produkte tatsächlich nur zertifiziertes Palmöl enthalten und wir auf die Verarbeitung von konventionellem Palmöl komplett verzichten. Damit bekräftigen wir unser Engagement für nachhaltiges Wirtschaften. Warum steht „Palmöl“ nicht auf der Zutatenliste? Palmöl ist „Pflanzliches Öl“, das üblicherweise für die Produktion von Schoko-Nuss-Aufstrichen verwendet wird. In der Zutatenliste ist dieser Rohstoff aufgeführt. Als einer der wenigen Hersteller weisen wir den Verbraucher zusätzlich mit dem Sticker des „Round Table on Sustainable Palm Oil“ (RSPO) auf die Verwendung dieses Rohstoffes hin. Zu dieser Information sind wir nicht verpflichtet, geben sie aber gern aus Gründen der Transparenz an den Verbraucher weiter. Dieses Siegel garantiert, dass wir als Mitglied des RSPO ausschließlich zertifiziertes Palmöl aus nachhaltigem Anbau verwenden und auf die Verarbeitung von konventionellem Palmöl verzichten – das gilt für all unsere Produkte, nicht nur für Nusspli. Ab Herbst 2014 werden wir auch in der Zutatenliste „Palmöl aus zertifiziertem, nachhaltigem Anbau“ ausloben, statt der bisher üblichen Bezeichnung „Pflanzliches Öl“.
Ist RSPO nicht nur Etikettenschwindel?
Mit der ordentlichen Mitgliedschaft im RSPO bekräftigen wir unser Engagement für nachhaltiges Wirtschaften. Wir sind von diesem Zertifizierungssystem überzeugt und vertrauen den Richtlinien und Audits des RSPO. Zudem loben wir sehr transparent die Verwendung von Palmöl aus nachhaltigem Anbau auf unseren Produkten aus.
Zudem sind wir immer bestrebt, die Zertifizierungskriterien und Kontrollsysteme unserer Lieferanten beständig zu verbessern. Darum sind wir Mitglied im FONAP (Forum Nachhaltiges Palmöl) und setzen uns über die Zertifizierung der von uns genutzten Rohstoffe hinaus für Nachhaltigkeitsziele ein.
Weitere Informationen zur RSPO-Mitgliedschaft und unserem FONAP-Engagement können Sie sehr gern hier nachlesen.
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Wieso haben Konfitüren-Gläser oder Creme-Becher manchmal unterschiedliche Füllstände?
Leider ist es nicht möglich, dass jedes Produkt das exakt gleiche Gewicht hat. Die Herstellung von Lebensmitteln unterliegt immer auch natürlichen Schwankungen im Produktionsprozess. Diese Schwankungen sind nicht zu vermeiden und deshalb auch vom Gesetzgeber geregelt. Dieser schreibt in der Fertigpackungsverordnung vor, dass die Produkte die Nennfüllmenge (z. B. 320-g-Glas) im statistischen Mittel nicht unterschreiten dürfen, und legt hier auch die tolerierbaren Minusabweichen fest, die beim einzelnen Artikel nicht überschritten werden dürfen. Um dies zu gewährleisten, hat Zentis eine statistische Gewichtskontrolle mit Hilfe geeichter Waagen in den Produktionsprozess implementiert.
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Führen Sie auch Werksbesichtigungen durch?
Das Betriebsgelände der Firma Zentis GmbH & Co. KG ist mit den Aufgaben seit Erschließung im Jahre 1917 gewachsen. Ständige Produktionssteigerungen machten eine Ausweitung des Betriebsgeländes erforderlich, die aber bald an ihre Grenzen stieß.
So müssen wir heute auf begrenztem Raum modernste Produktionsanlagen unterbringen.
Darüber hinaus unterliegen wir, wie jeder lebensmittelherstellende Betrieb, strengen gesetzlichen und eigenen Hygieneregelungen sowie Sicherheitsauflagen (Unfallrisiken im Bereich Kochung/Abfüllung bei hohen Temperaturen, Rutschgefahr durch Nässe/Kondenswasser etc.). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns aus diesen Gründen nicht möglich ist, Besuchergruppen durch die Produktionsstätten zu führen und gleichzeitig die entsprechende Sicherheit für Gäste und die hohe Qualität unserer Produkte zu gewährleisten.